Gesundheitsversorgung und Gesetzliche Krankenversicherung
In Großbritannien wird die öffentliche Gesundheitsversorgung über die National Health Services (NHS) gewährleistet. Sie umfassen unter anderem Krankenhäuser, Allgemeinärzte, Fachärzte, Zahnärzte, Augenärzte und Ambulanzdienste.
Einige Dienstleistungen des NHS, wie Krankenhausaufenthalte, Ambulanzdienste und Arztbesuche, sind kostenlos. Für andere wie z.B. für Arzneimittel, Augentests, Brillen und Zahnbehandlungen zahlt man eine Gebühr, sofern man davon nicht aus speziellen Gründen freigestellt ist.
Automatischen Zugang zu bezuschussten oder kostenlosen Dienstleistungen des NHS haben EU-Bürger, sowie jeder, der mindestens ein Jahr lang legal in Großbritannien gelebt hat, auch Studenten (mit einer Mindeststudienzeit von 6 Monaten) und Besitzer einer britischen Arbeitserlaubnis.
Großbritannien hat auch mit einer Reihe von Staaten (unter anderem mit der Schweiz) bilaterale Abkommen zur Gesundheitsversorgung abgeschlossen. Bürger dieser Staaten können ebenfalls NHS-Dienste in Notfällen in Anspruch nehmen.
Sollten Sie keinen Anspruch auf kostenlose oder bezuschusste NHS-Dienste haben, sollten Sie für den Notfall eine Krankenversicherung abschließen. Allerdings muss man beim NHS mit langen Wartezeiten für medizinische Behandlungen rechnen.
Auch wird die Krankenhausversorgung immer schlechter. Deshalb versichern sich vielen Briten freiwillig über eine private Krankenversicherung (Krankenversicherung abschließen). Auch bieten immer mehr Arbeitgeber ihren Angestellten private Versicherungspolicen als Bestandteil des Arbeitsvertrags an.
Private Krankenversicherung
Die private Gesundheitsversorgung in Großbritannien gehört zu den besten der Welt. Auch praktizieren in London einige weltweit anerkannte Fachärzte. Der Vorteil privat Krankenversichert zu sein liegt in den kürzeren Wartezeiten für Behandlungen und Operationen. Wenn Sie sich privat Krankenversichern wollen, sollten Sie einen spezialisierten Krankenversicherer in Anspruch nehmen (z.B. BUPA oder PPP).
Hausarzt
Es ist wichtig, sich nach Ankunft in Großbritannien bei einem lokalen Allgemeinarzt (General Practitioner – GP) registrieren zu lassen. Über Ihre Botschaft/Konsulat kann man Adressen von Ärzten erhalten, die Ihre Sprache sprechen.
Medikamente und Rezepte
Rezepte des NHS werden mit einer festgelegten Gebühr berechnet. Personen unter 16 Jahre, Rentner, Behinderte, Studenten und Menschen mit geringem Einkommen sind von dieser Gebühr freigestellt. Schwangere und Frauen, die innerhalb des letzten Jahres ein Kind zur Welt gebracht haben, können Medikamente kostenlose erhalten.
Notfälle
Notfallpatienten in Großbritannien werden grundsätzlich kostenlos behandelt – unabhängig von Zahlungsfähigkeit und Nationalität. Die Behandlung wird nur dann berechnet, wenn Sie länger als eine Nacht im Krankenhaus bleiben und Ihr Heimatland kein Gesundheitsabkommen mit Großbritannien hat.
Die meisten Notfallaufnahmen sind 24 Stunden täglich geöffnet. Unter der Rufnummer 999 kann man einen Krankenwagen rufen. Zahnärzte sind nicht zur Behandlung von Patienten verpflichtet, auch nicht bei Notfällen.
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Foto England South Western Ambulance © wikimedia / Graham Richardson
England – Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Abkürzung: D=VK, E=UK
Fläche: 243.610 km²
Einwohner: 66.020.000 (2017)
Bevölkerungsdichte: 271 E/km²
Staatsform: parlamentarische Monarchie
Nachbarländer: Irland
Landeshauptstadt: London
Landessprache: Englisch
Amtliche Regionalsprachen: Kornisch, Irisch, Manx, Schottisch-Gälisch, Scots, Ulster Scots und Walisisch
Religionen:
45 % anglikanisch,
19 % protestantisch,
10 % katholisch,
2,7 % Muslim,
1,0 % Hindu,
0,6 % Sikhs,
0,5 % Juden,
0,3 % Buddhisten,
0,22 % Zeugen Jehovas
Straßen: Linksverkehr,
rund 388.000 km Straßennetz
Währung: Pfund Sterling – £ (GBP)
1 GBP = 100 Pence
Wechselkurse:
1 EUR = 0,898 GBP
1 GBP = 1,113 EUR
1 CHF = 0,798 GBP
1 GBP = 1,252 CHF
(Kurs vom 07.01.2019)
Telefon Vorwahl: +44
Zeitzone: UTC+0
Netzspannung: 230 Volt, 50 Hz
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