Das Land und seine Einwanderer
Im Jahr 2017 wanderten offiziell 45 Deutsche nach Liechtenstein aus und 37 kamen wieder in ihre Heimat zurück. Innerhalb der 10 Jahre von 2008 bis 2017 emigrierten offiziell 686 Deutsche nach Liechtenstein und 396 zogen nach Deutschland zurück.
Liechtenstein ist das Land mit dem höchsten Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weltweit. Es gibt gute Arbeitsmöglichkeiten für Fachkräfte. Das Fürstentum ist nicht Mitglied der EU. Richtungsweisend war der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum.: Dadurch wurde Liechtenstein als Finanzplatz attraktiv. Ausländische Banken konnten sich im Fürstentum niederlassen, die Zahl der in Liechtenstein vertretenen Banken vervielfachte sich.
Reisen und Visum
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in das Fürstentum einreisen. Als Tourist darf sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Liechtenstein aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen.
Einwandern und Daueraufenthalt, Aufenthaltsgenehmigung
Wenn man vorhat, länger als 3 Monate oder sogar dauerhaft im Land zu bleiben, muss man sich spätestens 8 Tage nach Einreise bei der zuständigen Einwohnerkontrolle anmelden. Bei der Anmeldung ist eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (erhältlich beim Ausländer- und Passamt) sowie ein gültiges Reisedokument vorzulegen. Dort erhält man unverzüglich eine Bestätigung über die Anmeldung. Sowohl die Wohnsitznahme als auch die Erwerbstätigkeit darf erst erfolgen, wenn die entsprechende Bewilligung zugesichert worden ist.
Eine Aufenthaltsbewilligung benötigt wer:
- unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Erwerbstätigkeit ausüben will
- einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit von mehr als drei Monaten innerhalb von sechs Monaten beabsichtigt
Arten von Bewilligungen
Bewilligung in Briefform (BiB)
- Ausübung einer tage- oder wochenweisen unselbständigen Erwerbstätigkeit. Gültigkeit beträgt 1 Jahr. Maximale Anwesenheitsdauer 180 Tage
- Die Bewilligung wird vom Arbeitgeber beantragt
Bearbeitungsdauer des Antrags: 2 Wochen
Kurzaufenthaltsbewilligung (L)
Wird für eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu einem Jahr erteilt. Erteilung nur möglich wenn:
- ein Arbeitsvertrag von höchstens einem Jahr und ein angemessener Beschäftigungsgrad nachgewiesen wird; oder
- man die berufs- und wirtschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte selbständige Tätigkeit erfüllt; und
- die Grenzgängertätigkeit nicht zumutbar ist
Bearbeitungsdauer des Antrags: 2 Wochen
Bei einem Nachweis eines ausserordentlichen Bedürfnisses kann diese Bewilligung einmalig um höchstens sechs Monate verlängert werden. Wenn man sie erneut beantragen möchte, kann dies nach einer 6-monatigen Unterbrechung getan werden.
Für ein geplantes Praktikum, das Bestandteil einer Ausbildung ist, kann eine Kurzaufenthaltsbewilligung für 2 Jahre erteilt werden. Das Praktikum muss länger als 12 Monate gehen. Für Auszubildende kann eine Aufenthaltsbewilligung für die komplette Ausbildungszeit ausgestellt werden.
Studierende haben die Möglichkeit auf eine Kurzaufenthaltsbewilligung für die Dauer eines Semesters oder eines Studienjahres. Die Bewilligung kann immer wieder neu beantragt werden. Mit Abbruch oder Beendigung des Studiums erlischt die Kurzaufenthaltsbewilligung und es hat die Ausreise zu erfolgen.
Allgemein benötigte Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular (inkl. Passfoto und Unterschrift) https://formulare.llv.li/formserver_APA/start.do?generalid=APA_SA_mW
- Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
- Kopie des befristeten Arbeitsvertrages
Zusätzlich bei einem Praktikanten:
- Kopie des Praktikumsvertrages
- Nachweis, dass das Praktikum Bestandteil der Ausbildung ist
- Ausbildungsplan
Benötigte Unterlagen bei Studienaufnahme:
- Ausgefülltes Antragsformular (inkl. Passfoto und Unterschrift) https://formulare.llv.li/formserver_APA/start.do?generalid=APA_W_SA
- Kopie des gültigen Passes bzw. der gültigen Identitätskarte
- Immatrikulation bzw. Schulbestätigung
- Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
Nachweis der finanziellen Mittel bei Studierenden:
- Kopie eines aktuellen Bankkontos mit mindestens CHF 15’000
- schriftliche Erklärung der Eltern https://formulare.llv.li/formserver_APA/start.dogeneralid=APA_Bestaetigung_Student
- Stipendiumsnachweis
- Garantieerklärung einer Person in Liechtenstein https://formulare.llv.li/formserver_APA/start.do?generalid=APA_Garantie_STUDP
- Garantieerklärung der Ausbildungsstätte https://formulare.llv.li/formserver_APA/start.dogeneralid=APA_Garantie_STUDAUSBST
Aufenthaltsbewilligung (B)
Die Aufenthaltsbewilligung berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 5 Jahren und ist verlängerbar. Erteilung nur möglich wenn:
- ein Arbeitsvertrag von mehr als einem Jahr; oder
- man die berufs- und wirtschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte selbständige Tätigkeit erfüllt; und
- die Grenzgängertätigkeit nicht zumutbar ist
Allgemein benötigte Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular (inkl. Passfoto und Unterschrift) https://formulare.llv.li/formserver_APA/start.do?generalid=APA_SA_mW
- Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
- Kopie des Arbeitsvertrages bzw. Entscheid der zuständigen Fachkommission bei selbständigen Einzelunternehmer
- schriftliche Begründung
- Nachweis Kostenvorschuss von 80 CHF
Bearbeitungsdauer des Antrags: 4 Wochen
Wenn man keiner Erwerbstätigkeit in Liechtenstein nachgeht, müssen genügend finanzielle Mittel (2.600 CHF pro Monat oder Bankgarantie in Höhe von 156.000 CHF für mindestens 5 Jahre) vorgewiesen werden, damit man keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen braucht. Zudem wird ein umfassender Krankenversicherungsschutz erwartet. Der Nachweis genügend finanzieller Mittel kann nach 2 Jahren überprüft werden. Bei einer Erwerbstätigkeit im Ausland wird ein mehr als einjähriger oder unbefristeter Arbeitsvertrag verlangt.
Benötigte Unterlagen wenn man keiner Erwerbstätigkeit nachgeht:
- Ausgefülltes Antragsformular (inkl. Passfoto und Unterschrift) https://formulare.llv.li/formserver_APA/start.do?generalid=APA_WoE
- schriftliche Begründung
- Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
- Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
- Nachweis der finanziellen Mittel
- Nachweis Kostenvorschuss von 80 CHF
Daueraufenthaltsbewilligung (D) – Nur für EWR-Bürger
Diese kann erteilt werden, wenn man sich 5 Jahre ununterbrochen in Liechtenstein aufgehalten hat. Bearbeitungsdauer des Antrags: 2 Wochen
Das Ausländer- und Passamt kann die tatsächliche Anwesenheit im Inland jederzeit überprüfen. Wenn man den Aufenthaltsausweis verlängern möchte, ist dieser 2 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer (max 10 Jahre) beim Amt vorzulegen. Vorübergehende Aufenthalte im Ausland sind höchstens für 1 Jahr möglich, ohne die Bewilligung zu verlieren. Die Absolvierung des Militär- oder Ersatzdienstes hat keine Auswirkung auf die Bewilligung. Der Nachweis genügend finanzieller Mittel ist beim Erhalt einer dauerhaften Bewilligung nicht mehr nötig.
Benötigte Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular (inkl. Passfoto und Unterschrift) https://formulare.llv.li/formserver_APA/start.do?generalid=APA_DAUER
- Original Aufenthaltsausweis B (bei Verlust eine Verlustmeldung der Landespolizei)
- Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
- Original Strafregisterauszug vom Landgericht Vaduz (max. einen Monat alt)
Niederlassungsbewilligung (C) – Nur für Bürger aus der Schweiz
Auch die C-Bewilligung wird nach 5-jährigem ununterbrochenem Aufenthalt ausgestellt. Bearbeitungsdauer des Antrags: 4 Wochen
Die Kontrollfrist zur Überprüfung der tatsächlichen Anwesenheit im Inland beträgt fünf Jahre. Der Aufenthaltsausweis (max 10 Jahre gültig) ist 2 Wochen vor Ablauf der Kontrollfrist zur Verlängerung beim Amt vorzulegen. Vorübergehende Aufenthalte im Ausland sind höchstens für 1 Jahr möglich, ohne die Bewilligung zu verlieren. Die Absolvierung des Militär- oder Ersatzdienstes hat keine Auswirkung auf die Bewilligung.
Benötigte Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular (inkl. Passfoto und Unterschrift) https://formulare.llv.li/formserver_APA/start.do?generalid=APA_DAUER
- Original Aufenthaltsausweis B (bei Verlust eine Verlustmeldung der Landespolizei)
- Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
- Original Strafregisterauszug vom Landgericht Vaduz (max. einen Monat alt)
Auslosung
Insgesamt werden jährlich 28 Aufenthaltsbewilligungen für erwerbstätige EWR-Bürger und 8 Aufenthaltsbewilligungen für nichterwerbstätige EWR-Bürger verlost. Schweizer Staatsangehörige können nicht an der Auslosung teilnehmen. Das durch Auslosung erworbene Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung erlischt, wenn es nicht innerhalb von 6 Monaten ab Empfang der Benachrichtigung wahrgenommen wird.
Das Teilnahmeformular für die nächste Auslosung steht auf folgender Seite zur Verfügung: https://www.llv.li/#/1863/auslosung-aufenthaltsbewilligung-b
Gebühren (in CHF) laut Liechtensteinischer Verordnung:
- Zusicherung einer Bewilligung / Verlängerung: 60
- Neuerteilung einer Bewilligung in Briefform oder einer Kurzaufenthaltsbewilligung: 80
- Neuerteilung einer Aufenthaltsbewilligung durch das Ausländer- und Passamt: 200
- Neuerteilung einer Aufenthaltsbewilligung durch die Regierung: 1.000
- Niederlassungs- oder Daueraufenthaltsbewilligung: 120
- Verlängerung der Kontrollfrist: 80
- Ausstellung eines Aufenthaltsausweises: 190
- Auslosungsverfahren – Vorauslosung: 100
- Auslosungsverfahren – Schlussauslosung: 500
Alle Dokumente und Nachweise sind beim Ausländer- und Passamt vorzulegen:
Ausländer- und Passamt
Städtle 38
Postfach 684
9490 Vaduz
+423 236 61 41
+423 236 61 65
info.apa@llv.li
Arbeit – Stellenangebot
Liechtensteins Einwohner gehören zu den Spitzenverdienern in Europa. Ihre Löhne sind so hoch, dass sie trotz der teuren Lebenshaltungskosten im europäischen Vergleich das meiste Geld zur Verfügung haben.
Die Arbeitslosenquote ist mit 1,5 Prozent (Mai 2018) sehr gering. Die Arbeitskräftereserven im Inland sind erschöpft. Fast die Hälfte aller Beschäftigten kommt mittlerweile aus dem benachbarten Ausland (Österreich, Schweiz und Deutschland). Manche von ihnen haben dabei die liechtensteiner Rente im Visier. Sie gilt als sicher – in einem Land, das seit dem Zweiten Weltkrieg keine Rezession erlebt hat.
Liechtenstein mangelt es vor allem an Fachkräften, besonders handwerkliche und technische Berufe. Viele Stellen gibt es in den Branchen Maschinenbau, Metallverarbeitung und Anlagenbau, außerdem bei Banken, Treuhandunternehmen, Wirtschaftsprüfern und Versicherungen. Oft bleiben Stellen unbesetzt, weil die Diskrepanz zwischen den Anforderungen des Arbeitgebers und der Qualifikation des Arbeitsuchenden zu groß ist. Qualifizierte Bewerber haben daher sehr gute Chancen. Die meisten Arbeitsplätze gibt es in Vaduz, Schaan und Triesen.
Krankenversichert – sicher, preiswert, flexibel
Die Langzeit-Reisekrankenversicherung der HanseMerkur bietet einen umfassenden Schutz und Hilfe. Bis zu 5 Jahre können Sie sich versichern lassen, und das bis zum Alter von 75 Jahren. Wer die Versicherung für eine Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließt, ist auch für maximal sechs Wochen Heimaturlaub in Deutschland versichert. Detailierte Infos zu allen Leistungen, dem Notfall-Service-Team, Preisübersicht und der Möglichkeit, diese Versicherung online abzuschließen –> HIER.
Lebenshaltungskosten
84 Prozent der Einwohner des Fürstentums Liechtenstein bewerten ihre wirtschaftliche Lage als gut oder sehr gut. Innerhalb Europas gehört Liechtenstein zu den Ländern mit den höchsten Lebenshaltungskosten. Viele Einwohner fahren zum Einkaufen in die benachbarten Länder, vor allem nach Österreich, um Geld zu sparen.
Durchschnittliche Lebenshaltungskosten von Balzers (von 06/2015 – 11/2016)
Was | Preis in Euro |
Restaurant – Essen, Preiswertes Restaurant | 10,00 |
Restaurant – Cappuccino | 4,60 |
Restaurant – Coca / Pepsi (0,33-Liter-Flasche) | 2,80 |
Restaurant – Wasser (0,33 l-Flasche) | 3,70 |
Milch (1 Liter) | 1,40 |
Weißbrot (500g) | 1,90 |
Reis (weiß), (1kg) | 1,90 |
Eier (12) | 4,65 |
Lokale Käse (1kg) | 18,50 |
Hähnchenbrustfilet (1kg) | 14,00 |
Rindfleisch (1kg) | 18,55 |
Äpfel (1kg) | 2,60 |
Bananen (1kg) | 1,40 |
Orangen (1kg) | 3,30 |
Tomaten (1kg) | 3,25 |
Kartoffeln (1kg) | 3,70 |
Kopfsalat (1 Kopf) | 3,70 |
Wasser (1,5 Liter-Flasche) | 1,85 |
Flasche Wein (Mittelklasse) | 11,10 |
Einheimisches Bier (0,5 Liter-Flasche) | 1,85 |
Importiertes Bier (0,33 Liter-Flasche) | 2,80 |
Durchschnittliche Mietpreise
1-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum: 1.300 €
1-Zimmer-Wohnung außerhalb des Stadtzentrums: 1.080 €
3-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum: 2.380 €
3-Zimmer-Wohnung außerhalb des Stadtzentrums: 2.600 €
Umzug nach Liechtenstein
Vergleichen Sie die Kosten und sparen bis zu 40 % bei Ihrem Umzug. Innerhalb von nur 1 Minute können Sie hier kostenlos die 5 besten Angebote von über 1.000 professionellen internationalen Umzugsunternehmen erhalten. Über 200.000 Auswanderer haben bisher diesen Service erfolgreich genutzt.
Auswandern und Leben Liechtenstein – Fazit
Ein nettes kleines Reiseland sowie sehr gut für Rente und Arbeit, wenn man eine wirklich qualifizierte Arbeitskraft ist. Durch die hohen Gehälter bleibt trotz der hohen Lebenshaltungskosten noch genügend Geld über. Zudem kann man im benachbarten Ausland kostengünstiger einkaufen.
Möchten Sie schnell die Sprache Ihrer neuen Heimat sprechen?
Ihre Immobilie vor der Auswanderung kostenlos bewerten und verkaufen
Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen, den Wert ermitteln oder einen kompetenten Makler finden? Engel & Völkers bietet besten Service in über 30 Ländern und setzt sich gern mit Leidenschaft für Ihre Interessen ein.Merken und empfehlen
Sollten die Infos dieser Seite wichtig für Sie sein, dann bookmarken Sie diese bitte und geben uns ein Like. Sind Sie der Meinung, dass auch andere diese Infos lesen sollten, dann empfehlen Sie diese Seite bitte weiter. Am Ende der Seite können Sie eine Bewertung des Artikels abgeben. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns 5 Sterne geben. Aber wir freuen uns auch auf ehrliche Kritik, damit wir die Inhalte weiter verbessern können.
Liechtenstein
Fläche: 160 km²
Einwohner: 38.111 (31. Dezember 2017)
Bevölkerungsdichte: 237 E/km²
Regierungsform: Konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage
Nachbarländer: Schweiz, Österreich
Landeshauptstadt: Vaduz
Landessprache: Deutsch
Religionen:
75,7 % römisch-katholisch,
7 % protestantisch,
4,2 % Muslime,
0,13 % Zeugen Jehovas
Währung: Schweizer Franken (CHF)
1 CHF = 100 Rappen
Wechselkurse:
1 EUR = 1,123 CHF
1 CHF = 0,890 EUR
1 CHF = 0,798 GBP
1 CHF = 110,85 JPY
1 CHF = 1,018 USD
(Kurs vom 08.01.2019)
Telefon Vorwahl: +423
Zeitzone: UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März bis Okt)
Letzte Aktualisierung: 14.01.2019
Ratgeber auswandern und Reiseführer
Stiftungsrecht:
Das liechtensteiner Gesellschaftsrecht erlaubt Stiftungen, die es ermöglichen, ein Vermögen von seinem tatsächlichen Eigentümer zu trennen und somit zu anonymisieren.
Eine liechtensteinische Stiftung kann vom Stifter jederzeit aufgelöst werden. Die Stiftungen dürfen jedoch nicht wirtschaftlich tätig sein. Sie werden in der Regel lediglich mit einer jährlichen Pauschale von 1.000 CHF besteuert.
Weitere Infos im
Liechtensteiner Stiftungsratgeber.
Karten von Liechtenstein
Flagge und Wappen von Liechtenstein
Wappen © wikimedia / Added Ramos
Kontakte / Adressen von Behörden – Liechtenstein
Weitere Informationen und Links über Liechtenstein
- Ratgeber Auswanderung nach Liechtenstein sowie andere Länder
- Reiseführer von fast allen Ländern der Erde
- Buchung einer individuellen Pauschalreise – mit Tiefpreisgarantie
- Nur Flug buchen mit Bestpreisgarantie
- Hotel buchen von geprüften Hotels über den Testsieger Onlinebuchung
- Mietwagen buchen preiswert und zuverlässig
- Kontakte und Adressen Behörden, Ämter, Botschaften, Dienstleister
- Jobbörsen: Gigajob.com und JobMonitor
- Stellenangebote: eurojobs.li
Leave a Reply