Immigration / Einwanderung
Ausländer erhalten in Chile ein Einwanderungsvisum, wenn ihre Tätigkeit zum Wohl und der Entwicklung des Landes beiträgt. Die Einwanderungserlaubnis wird nur Angehörigen einer Berufsgruppe gewährt, die in Chile als Mangelware gilt (z.B. Techniker, Akademiker und hoch qualifizierte Handwerker) und wird vom chilenischen Außenministerium ausgestellt.
Wenn Sie längere Zeit in Chile leben wollen, lassen Sie sich vorab Zeugniskopien, Geburtsurkunden, Passbilder u. ä. Dokumente (bzw. deren Übersetzung) von der chilenischen Botschaft in Ihrem Land beglaubigen.
Einwanderungsmöglichkeiten
Visum für Befristeten Aufenthalt “Residentes Temporarios“
Dieses Visum wird Ausländern, die familiäre Bindungen nach Chile haben, ebenso ausgestellt wie ausländischen Investoren (z.B. bei Immobilienerwerb), Forschern, Wissenschaftlern, Repräsentanten religiöser Vereinigungen und Ausländischen Bürgern, die von ausländischen Unternehmen entsandt werden und als technische Berater fungieren. Es reicht auch schon die Anmeldung eines Gewerbes.
Voraussetzungen:
- Familiäre Bindungen nach Chile: Ehepartner mit chilenischer Staatsangehörigkeit, Eltern oder Kinder chilenischer Staatsangehörigkeit, Vorfahren mit chilenischer Staatsangehörigkeit, Ehepartner und Kinder von Ausländern mit Wohnsitz in Chile, Eltern von volljährigen Ausländern mit Wohnsitz in Chile
- Reisepass mit Gültigkeitsdauer für den beantragten Zeitraum
- Ärztliches Gesundheitszeugnis, aus dem hervorgeht, dass der Antragssteller an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Antrag, der Anlaß und Zeitraum begründet sowie persönliche Darstellung des/der Antragstellers/-r und Angaben über den Wohnsitz in Chile beinhaltet. Ist der/die Antragsteller/-in mit einem/-r chilenischen Staatsbürger/-in verheiratet, so muss der Ehepartner den Antrag unterschreiben (darüber hinaus empfiehlt es sich, die Telefonnummer des Antragstellers und das Datum der Reise anzugeben).
- Einkommens- oder Vermögensnachweis (geringes Einkommen oder Rente reicht schon)
- 3 Passfotos
Bemerkung:
Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr vier Wochen, wenn der Antragsteller die Faxgebühr entrichtet. Nach Ausstellung des Visums besteht für die Einreise nach Chile eine Frist von 90 Tagen. Der Antragsteller muss das Visum persönlich im Konsulat abholen. Das Visum wird für die Dauer von höchstens einem Jahr ausgestellt. In Chile kann ein „unbefristetes Aufenthaltsvisum” beantragt werden.
Kosten für Beantragung: 75$
Studentenvisum “Residentes Estudiantes”
Voraussetzungen:
- Aufnahmebestätigung der Universität oder der vom chilenischen Staat anerkannten Ausbildungseinrichtung
- Nachweis der Finanzierung des Lebensunterhaltes (Darlehen und/oder Stipendium). Andernfalls muss nachgewiesen werden, dass ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes vorliegen (Einkommensnachweis, Bankguthaben, etc.)
- Eidesstattliche Erklärung anhand derer die Eltern versichern, für den Lebensunterhalt aufzukommen
- Reisepass mit Gültigkeitsdauer für den beantragten Zeitraum
- Ärztliches Gesundheitszeugnis, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller an keiner ansteckenden Krankheit leidet
- Polizeiliches Führungszeugnis
- 3 Passfotos
Bemerkung:
Das Visum wird nur für die Dauer von höchstens einem Jahr erteilt. Das Visum kann in Chile verlängert werden. Es ist nicht erlaubt, mit einem Studentenvisum einem Beschäftigungsverhältnis nachzugehen. Nach Ausstellung des Visums besteht für die Einreise nach Chile eine Frist von 90 Tagen. Der Antragsteller muss das Visum persönlich im Konsulat abholen.
Kosten für Beantragung: 75$
Visum für Ausländische Arbeitnehmer “Residentes sujeto a contrato” – Vertraglich verpflichtete Ausländer
Voraussetzungen:
- Der Arbeitsvertrag
- Reisepass mit Gültigkeitsdauer für den beantragten Zeitraum
- Ärztliches Gesundheitszeugnis aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller an keiner ansteckenden Krankheit leidet
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Antrag, der Anlaß und Zeitraum begründet sowie persönliche Darstellung des/der Antragstellers/-r und Angaben über den Wohnsitz in Chile beinhaltet. Ist der/die Antragsteller/-in mit einem/-r chilenischen Staatsbürger/-in verheiratet, so muss der Ehepartner den Antrag unterschreiben (darüber hinaus empfiehlt es sich, die Telefonnummer des Antragstellers und das Datum der Reise anzugeben)
- Einkommens- und Vermögensnachweis
Kosten für Beantragung: 75$
Bemerkung:
Der Arbeitsvertrag muss vom Arbeitgeber im Beisein eines Notars in Chile unterzeichnet und vom Ministerium für Auswärtige Beziehungen legalisiert werden. Wenn der Vertrag nur vom Arbeitgeber unterzeichnet wurde, muss der Antragsteller das Dokument in Anwesenheit des Konsuls von Chile unterschreiben. Der Antragsteller muss alle übrigen Dokumente bereits im Vorfeld dem Konsulat übergeben.
Das Visum wird für die Dauer von höchstens zwei Jahren ausgestellt. Wenn nach Ablauf von zwei Jahren ein weiterer Verbleib in Chile gewünscht wird, kann ein unbefristetes Aufenthaltsvisum („Permanencia Definitiva“ = Dauervisum) beantragt werden. Nach Ausstellung des Visums besteht für die Einreise nach Chile eine Frist von 90 Tagen. Der Antragsteller muss das Visum persönlich im Konsulat abholen.
Weitere Visum-Möglichkeiten sind:
- “Residentes Oficiales” – Diplomaten und Offizielle
- “Asilados Politicos y Refugiados” – Politische Asylanten und Flüchtlinge
- “Permanencia Definitiva” – Ständiger Wohnsitz
Hilfe bei der Einwanderung
Kanzlei Atalah und Binfa
Frau Dr. Monika Broecking arbeitet als deutsche Rechtsanwältin für die chilenische Kanzlei Atalah und Binfa. Sie ist zuständig für das deutsch- und englischsprachige Klientel. Der Sitz der Kanzlei ist in Pucon, Region IX.
Ausser im rechtlichen Bereich kann sie ihre langjährigen Erfahrungen in Deutschland als Bankmanager, im Marketing sowie als selbstständige Unternehmens- und Personalberaterin einbringen. In Neuseeland hat sie mit ihrem Unternehmen ECC European Consulting Company Einwanderern hauptsächlich aus dem europäischen Raum Arbeitsplätze in Neuseeland vermittelt und mit Einwanderungsberatern Hand in Hand gearbeitet. Sie lebt heute in Chile und bringt ihre reichhaltigen beruflichen als auch privaten Erfahrungen als Einwanderer in zwei Länder gewinnbringend für ihre Mandanten in die Beratung ein.
Frau Dr. Broecking berät in den Bereichen Visaanträge aller Art für Chile, permanente Aufenthaltsgenehmigung, Antrag auf Staatangehörigkeit, Kauf von Immobilien, Investitionen, Hilfestellung bei Abschlüssen mit Banken und Versicherungen, sowie in Chile ansässige Deutsche bei rechtlichen Fragen, die Chile und/oder Deutschland betreffen. Für erste Fragen können Sie gerne kostenfrei mit ihr Kontakt aufnehmen: mbroecking@atalahbinfa.com
AtalaBinfa Abogados
Dr. Monika Broecking
General Urrutia 283 of 47
Pucón / Región de la Araucanía
Fono (45) 2441679 / (9) 9 2991742
Übersetzung der Unterlagen
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Botschaften von Chile
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