Kein Visum
Deutsche dürfen sich mit ihrem Personalausweis oder Reisepass als Touristen für maximal drei Monate im Land aufhalten. Ist eine Arbeitstätigkeit in diesem Zeitraum geplant, so ist diese meldepflichtig.
Für längere Aufenthalte muss generell eine Aufenthaltsbewilligung beantragt werden, die man problemlos bei Nachweis einer Arbeitsstelle bzw. ausreichend finanziellen Mitteln erhalten kann.
Um arbeiten zu dürfen benötigen Einwohner der EU keine Arbeitserlaubnis.
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Schweiz
Visum: nein
Impfungen: nein
Flughäfen:
Basel (BSL / MLH / EAP)
Bern-Belp (BRN)
Engadin (SMV)
Genf (GVA)
Grenchen (ZHI)
Lugano (LUG)
Sion/Sitten (SIR)
St. Gallen-Altenrhein (ACH)
Zürich (ZRH)
Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
Währung: Schweizer Franken (CHF)
1 CHF = 100 Rappen
Wechselkurse:
1 EUR = 1,123 CHF
1 CHF = 0,890 EUR
1 CHF = 0,798 GBP
1 CHF = 110,85 JPY
1 CHF = 1,018 USD
(Kurs vom 08.01.2019)
Telefon Vorwahl: +41
Zeitzone: UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März–Oktober)
Netzspannung: 220V
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