Allgemeine Einreisebestimmungen
Wie Deutschland, Österreich und die Schweiz, so ist auch Island ein Mitgliedsland des Schengener Abkommen. Deshalb können Reisende aus diesen Ländern ohne separates Visum nach Island reisen, sofern die Reise eine Gesamtdauer von maximal drei Monaten nicht überschreitet.
Einreise-und Aufenthaltsbestimmungen für deutsche Staatsbürger
Deutsche Staatsbürger benötigen lediglich einen gültigen Reisepass, Personalausweis oder einen Kinderausweis. Sollten Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen sein, können diese auch mit diesem Dokument nach Island einreisen.
Minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern nach Island reisen, jedoch von erwachsenen Begleitpersonen begleitet werden, benötigen eine formlose Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache sowie Passkopien der Eltern.
Aufenthalt
als Tourist
EU-Bürger können sich hier bis zu drei Monate ohne behördliche Registrierung als Touristen aufhalten. Möchte man sich länger im Land aufhalten, muss man sich beim zentralen Melderegister (Þjóðskrá) anmelden und eine Personenkennziffer beantragen.
zwecks Arbeitssuche
Hält man sich zwecks Arbeitssuche in Island auf, darf man bis zu sechs Monate lang bleiben. Man muss sich allerdings unmittelbar nach Einreise beim Arbeitsamt/ Vinnumálastofnun melden und eine Personenkennziffer („Kennitala“) beantragen.
Sobald man dann mit arbeiten beginnt, benötigt man eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese erhällt man bei der isländischen Ausländerbehörde.
zum Studieren
Möchte man studieren, erhälten man nähere Informationen zum Aufenthalt bei dem Immatrikulationsbüro der jeweiligen isländischen Universität, beim der isländischen Ausländerbehörde oder beim isländischen Studentenwerk.
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Island – Infos
Fläche: 103.125 km²
Einwohner: 353.070 (30. Juni 2018)
Bevölkerungsdichte: 3,4 E/km²
Regierungsform: Parlamentarische Republik
Nachbarländer: (Insel – keine)
Landeshauptstadt: Reykjavík
Landessprache: Isländisch
Religionen:
82,09 % evangelisch,
2,39 % Katholiken,
0,61 % Pfingskirche,
0,34 % Ásatrúgemeinde,
0,25 % Adventisten,
0,21 % Buddhisten,
0,13 % Bahai,
0,11 % Muslime,
0,12 % Zeugen Jehovas
Währung: Isländische Krone (ISK)
Wechselkurse:
1 EUR = 138,626 ISK
100 ISK = 0,72137 EUR
1 CHF = 123,564 ISK
100 ISK = 0,8093 CHF
(Kurs vom 09.12.2018)
Telefon Vorwahl: +354
Zeitzone: UTC +0
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